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   OLG Frankfurt, 20.04.2006 - 2 Not 19/05   

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https://dejure.org/2006,34863
OLG Frankfurt, 20.04.2006 - 2 Not 19/05 (https://dejure.org/2006,34863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2006 - 2 Not 19/05 (https://dejure.org/2006,34863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2006 - 2 Not 19/05 (https://dejure.org/2006,34863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 Abs 1 Nr 6 BNotO, § 50 Abs 1 Nr 8 BNotO, § 54 Abs 1 Nr 2 BNotO
    Notarrecht: Vorläufige Amtsenthebung wegen Vermögensverfalls und der Interessengefährdung Rechtssuchender

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Notarrecht: Vorläufige Amtsenthebung wegen Vermögensverfalls und der Interessengefährdung Rechtssuchender)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03

    Vermögensverfall eines Notars; Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2006 - 2 Not 19/05
    Dazu wäre erforderlich gewesen, dass er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darlegt und nachvollziehbar erläutert, wie seine finanziellen Verhältnisse in absehbarer Zeit wieder geordnet werden können (BGH, NJW 2004, 2018).
  • OLG Dresden, 09.11.2007 - DSNot 14/07

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars nach Anordnung des Insolvenzverfahrens

    Maßgeblich ist vielmehr, dass es sich bei der vorläufigen Amtsenthebung um eine einstweilige Sicherungsmaßnahme handelt (OLG Frankfurt v. 20.04.2006, 2 Not 19/05, nach [...]; Custodis in: Eylmann/Vaasen, BNotO, § 54 BNotO Rn. 4), die auf vorläufigen Feststellungen beruht und daher nur gerechtfertigt ist, solange ihre Voraussetzungen vorliegen (so der Sache nach auch BGH NJW 2007, 1287 [BGH 20.11.2006 - NotZ 26/06]; BGH v. 14.07.1986, NotZ 2/86, zitiert nach [...]).

    Da kein entsprechender Feststellungsantrag gestellt wurde, kann dahinstehen, ob die am 26.07.2007 angeordnete vorläufige Amtsenthebung als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtspflege zum damaligen Zeitpunkt erforderlich war (vgl. BGH DNotZ 1988, 129 [BGH 16.02.1987 - NotZ 15/86]; BVerfG DNotZ 1978, 42; Senat, B. v. 28.04.2004, DSNot 10/04; OLG Frankfurt vom 20.04.2006, 2 Not 19/05, nach [...]; OLGR Celle 2004, 283; Lerch in: Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 5. Aufl., § 54 Rn. 6) und ob der Antragsgegner das ihm zustehende Ermessen in der rechtlich gebotenen Weise ausgeübt hat (vgl. § 111 Abs. 1 S. 3 BNotO, BGH ZNotP 2006, 269).

  • OLG Frankfurt, 15.05.2007 - 2 Not 11/06

    Amtsenthebungsverfahren: Darlegungslast eines Notars bei der Vermutung des

    Die sofortige Beschwerde des Notars gegen die diesen Bescheid bestätigende Entscheidung des 2. Notarsenats des OLG vom 20. April 2006 (2 Not 19/05) hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20. November 2006 (NotZ 26/06) zurückgewiesen.
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